The Intricacies of Copyright, Copyleft and Copywrong, und die „kleine Münze“

Dieser Post ist echt nur für Insider interessant.

Im Rahmen des gestrigen Workshops der GEMA konnte ich mir endlich eine Frage beantworten lassen, die mich schon seit geraumer Zeit umtreibt, weil dazu in der Szene nur Halbwissen zu kursieren scheint:

  1. Wenn ich im Bierzelt mit meiner Band Musik spiele, muss ich die Setliste an die GEMA abliefern und hinterher die anfallenden Gebühren begleichen, aber prinzipiell bin ich frei in der Wahl des gespielten Materials.
  2. Gilt das ebenfalls, wenn die Lieder wie bei einem Musical in eine durchgängige Handlung eingebettet sind?

Die Annahme unter 1.) ist korrekt, und das gilt auch, wenn das Programm nicht nur aus Songs besteht, sondern wenn sich gespielte Szenen mit Liedern abwechseln, solange die Lieder auch unabhängig für sich selber stehen könnten — wie das beispielsweise bei Frau Luna hat Besuch der Fall war.

Bei 2.) liegt der Fall aber anders. Prinzipiell ist die Darbietung des Liedguts zwar immer noch möglich, aber durch die Einbettung in eine Handlung liegt eine Bearbeitung des Lieds vor (selbst wenn z.B. der Text unverändert bleibt), und die ist immer von der Zustimmung des Rechteinhabers abhängig. Ob ein Lied als „bearbeitet“ gilt, wird anhand des Prinzips der „kleinen Münze“ entschieden (die bekanntlich auch Mist macht, oder so), d.h. es genügen schon relativ kleine Änderungen — das habe ich z.B. auch bei dem Workshop gelernt.

Ein relativ prominentes Beispiel für die Sachlage ist das Musical „Rock of Ages„, dessen Produzenten es nicht gelang, sich die Rechte für den Song Rock of Ages zu sichern, so dass er nicht im Musical selbst vorkommt, aber als Zugabe gespielt werden kann — da es dann keine Handlung mehr gibt…

Bitte beachten: Das ist die laienhafte Wiedergabe der unverbindlichen Auskunft eines Nicht-Fachmanns zu dem Thema, von daher solltet ihr nicht auf die Richtigkeit vertrauen, wenn ihr euer eigenes Projekt plant. Holt euch einen Experten, wenn ihr unsicher seid.

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